Unfälle erfolgreich meistern - wissen, worauf es im Schadenfall ankommt
Unfall gehabt? Jetzt gilt es gut informiert die richtigen Entscheidungen zu treffen und teure Fehler zu vermeiden. Auf diesen Seiten informieren wir Sie über alle wichtigen Punkte zum Schwerpunktthema Unfall. Wir zeigen Ihnen worauf es im Schadenfall ankommt und bringen die nötige Transparenz in Ihre Schadenabwicklung.
Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro legen wir besonderen Wert auf unsere weisungsfreie und ungebundene Stellung. Aus diesem Grund verzichten wir bewusst auf vertragliche Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen oder Autohäusern. So stehen wir in keinerlei Interessenkonflikt und können Ihnen die Neutralität in der Beratung bieten, die Sie im Schadenfall benötigen.
Das Thema Kfz-Schaden ist eine komplexe Angelegenheit! Falsche Entscheidungen können hier schnell teuer werden. Einmal eingeleitete Schritte sind später häufig nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren.
An der Steuerung eines Schadens haben viele Beteiligte Interesse! Für eine erfolgreiche Schadenabwicklung ohne böse Überraschungen gilt es daher einige Punkte zu beachten.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten und lassen Sie sich in der Schadenabwicklung nicht zum Spielball machen. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, wir helfen Ihnen dabei einen ersten Überblick zu bekommen und schützen Sie vor teuren Fehlentscheidungen.
Schadenabwicklung - wer gibt die Richtung vor?
In eine Schadenabwicklung sind viele Parteien involviert, die keinesfalls alle eine neutrale Stellung einnehmen. Schnelle und unbürokratische Hilfe hat häufig den Hintergrund eigener finanzieller Interessen.
Eigeninteresse Versicherung
Die Versicherung verfolgt das Eigeninteresse Ausgaben für Schadenabwicklungen in Grenzen zu halten. Ein legitimes Interesse, die Versicherung ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen, im Mittelpunkt stehen Gewinnziele und nicht die Interessen der Geschädigten.
Eigeninteresse Autohaus - Reparaturbetrieb
Auch der Reparaturbetrieb ist ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Zweck Gewinn zu erzielen. Der Logik nach kann es hier schwierig werden eine Empfehlung zu erhalten, die für Sie persönlich Vorteile, für den Reparaturbetrieb jedoch Nachteile mit sich bringt (Beispiel - Verkauf statt Reparatur).
Sonstige Parteien
In der Schadenabwicklung werden Sie Ratschläge von allen Seiten bekommen! Die schlechten gilt es auszusortieren und die guten zu verfolgen. Prüfen Sie stets ob neben der Hilfsbereitschaft auch ein Eigeninteresse verfolgt wird und achten Sie auf den fachlichen Hintergrund des Tippgebers.
Ratschläge und Tipps sind keinesfalls pauschal abzulehnen, sie können sinnvoll und zielführend sein! Nehmen Sie jeden Vorschlag genau unter die Lupe! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und treffen Sie keine voreiligen Vereinbarungen. Je nach Schadenart bieten sich unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten an. Im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens haben Sie als Geschädigter einen wesentlich größeren Einfluss auf die Schadensteuerung, als im Kfz Kaskoschadenfall.
Welche Schritte sind im Schadenfall erforderlich?
Schadenfall ist nicht gleich Schadenfall, die Abwicklungen unterscheiden sich je nach Schadenkonstellation und Randbedingungen (Land, Unfallgegner, Versicherung, Streitfall oder klare Sachlage, etc.).
Im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens (Sie tragen am Unfall keine Schuld) ist in Deutschland das Schadenersatzrecht maßgebend und Sie haben als Geschädigter sehr viel Einfluss auf die Schadenabwicklung. Im Kfz Kaskoschadenfall (Sie tragen am Unfall Schuld) hingegen gilt Vertragsrecht und Sie können wesentlich weniger Einfluss nehmen (Kaskoversicherung natürlich vorausgesetzt). Im Kfz Haftpflichtschadenfall sind daher andere Schritte sinnvoll, als im Kfz Kaskoschadenfall.
Im Allgemeinen steht in jedem Schadenfall zunächst die Klärung der Schuldfrage (Haftung dem Grunde nach) im Vordergrund. Ist die Haftung geklärt, so ist der Nachweis der Schadenhöhe der nächste wichtige Schritt. Im Schritt drei geht es dann um den Schadenausgleich, dieser kann in der Regel als Geldbetrag (fiktive Abrechnung) oder durch einreichen einer Reparaturrechnung (konkrete Abrechnung) erfolgen. Im vierten und letzten Schritt geht es dann um die Schadenbeseitigung.
- Schadenklärung (wer trägt die Schuld – wer haftet)
- Schadenhöhe (Schadennachweis über die Höhe des eingetretenen Schadens)
- Schadenausgleich (fiktive oder konkrete Schadenabwicklung)
- Schadenbeseitigung (Reparatur, Teilreparatur, Weiternutzung ohne Reparatur, Verkauf)